Erklärung Pflegeleistungen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.


Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.


Mit dem Prüfverfahren überprüfen Gutachter des MDKs den Antragsteller anhand eines Fragenkataloges mit sechs Modulen auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbständigkeit nach einem Punktesystem. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.


Die sechs Module sind Mobilität (10%), Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2 und 3 ergeben zusammen 15%), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung (40%), Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%) und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%).

Desweiteren Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung: diese zwei Module  werden jedoch nicht für die Einstufung herangezogen.


Die Grade unterscheiden sich wie folgt:


  • Pflegegrad 1:

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

Die Pflegekasse erstattet monatlich bis zu 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sowie 40 € für die Versorgung mit Pflegehilsmitteln zum Verbrauch. Auch stehen Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung und zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr zu. Es wird in diesem Grad kein Pflegegeld ausbezahlt.


  • Pflegegrad 2:

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

Die Pflegekasse zahlt in diesem Grad monatlich 724 Euro, das Pflegegeld liegt bei 316 Euro. Ab Grad 2 ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.


  • Pflegegrad 3:

Schwere Beeeinträchtigung der Selbständigkeit ( 47,5 bis unter 70 Punkte)

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1363 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 545 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.


  • Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)

Die Pflegekasse zahlt in diesem Grad monatlich 1693 Euro, das Pflegegeld liegt bei 728 Euro.


  • Pflegegrad 5:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 2095 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 901 Euro monatlich


Betreuungs-/ Entlastungsleistungen:

Zusätzlich bei jedem Grad kann der Versicherte Rechnungen einreichen, die monatlich 125,- Euro betragen (aber bei Grad 1 nicht zusätzlich). Dies wird nicht ausbezahlt, kann aber bis ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Über diese Abrechnung dürfen keine Grundpflegeleistungen erbracht werden (Ausnahme Grad 1)



Natürlich können sie auch ohne Pflegeeinstufung - auf eigene Rechnung - Leistungen unseres Pflegedienstes erhalten.

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